BUNDESFÖRDERUNG LADEINFRASTRUKTUR E-LKW 2026

1 Milliarde Euro für
„Ladeinfrastruktur E‑Lkw“

Was die Förderung leistet, was sie verlangt.

Drei Aufrufe – für KMU, Unternehmen und öffentliche Ladeinfrastruktur. Hier der Überblick, im Lade.ZEIT Förder-Kompass, die Details zur Antragstellung.

Was ist die Förderung?

Mit der Förderrichtlinie vom 27. April 2026 stellt das Bundesministerium für Verkehr eine Milliarde Euro über vier Jahre für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für elektrische Nutzfahrzeuge bereit. Die erste Tranche beträgt 200 Millionen Euro. Drei parallele Förderaufrufe richten sich an unterschiedliche Antragsteller; Antragstart ist im Mai und Juni 2026.

Drei Aufrufe im Überblick

Die Förderung verteilt sich auf drei Aufrufe mit jeweils eigenen Antragsfenstern, Förderhöhen und Vergabelogiken. Aufruf A richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und ist die größte Adressatenklasse.

  Aufruf A Aufruf B Aufruf C
Zielgruppe KMU, nicht-öffentlich Unternehmen, nicht-öffentlich Öffentliche Ladeinfrastruktur
Antragsfenster 5. Juni – 30. September 2026 26. Mai – 7. Juli 2026 26. Mai – 7. Juli 2026
Förderhöhe 500 €/kW (Festbetrag) 0–500 €/kW (Wahl) 0–500 €/kW (Wahl)
Maximum pro Antrag 1 Mio. € (AGVO) bzw. 300.000 € (De-min.) 5 Mio. € 5 Mio. €
Vergabelogik Windhund Wettbewerb
(höchste Förderintensität)
Wettbewerb
(Punktesystem)

Aufruf C verlangt zusätzlich eine Mindest-Gesamtladeleistung von 1.500 kW; mindestens ein Ladepunkt muss ≥ 350 kW leisten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die investiven Bestandteile der Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Leistungen sind Eigenleistung des Antragstellers.

Förderfähig

Nicht förderfähig

  • DC-Ladeinfrastruktur ab 50 kW (CCS oder MCS); Aufruf C ab 100 kW
  • Netzanschluss einschließlich Mittelspannung
  • Tiefbau für die Ladeinfrastruktur
  • Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
  • Batteriespeicher, sofern für den Betrieb technisch notwendig
  • Planung, Genehmigung, Konzepterstellung
  • Eigenleistungen des Antragstellers
  • Erwerb oder Pacht des Grundstücks
  • Leasingraten, Mietausgaben, Betriebskosten
  • AC-Lader sowie DC-Lader unter 50 kW

Soweit der Überblick. Wer einen Antrag stellt, hat darüber hinaus eine Reihe formaler und planerischer Voraussetzungen zu beachten – von der richtigen Reihenfolge zwischen Netzanschlussbegehren und Antragstellung über die Vergabe nach der Drei-Angebote-Regel bis zur ergänzenden Konzeptförderung progres.nrw in Nordrhein-Westfalen. Im Förder-Kompass haben wir die Antragspraxis aufbereitet.

Förder-Kompass: Bundesförderung LIS e-Lkw 2026
Was vor dem Antrag zu klären ist

  • Die häufigste Falle beim Vorhabenbeginn – und wie sie sich vermeiden lässt
  • Antragsvoraussetzungen für alle drei Aufrufe im Detail
  • Zweispurige Förderung in NRW: progres.nrw + Bund in der richtigen Reihenfolge
  • Vergabe nach der Drei-Angebote-Regel: was zu beachten ist
  • Quellenverzeichnis, Glossar, Stand-Datum

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Die Schritte, die diese Förderung als Antragsvoraussetzung verlangt, sind im Kern dieselben, die ein wirtschaftlich tragfähiger Standort ohnehin braucht. Wer plant, kann beantragen.

Nur wer einen Plan hat, kann entscheiden – oder eine Förderung beantragen.

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Ob Ihr Standort die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt, hängt von mehreren Bedingungen ab. In einem Gespräch ordnen wir Ihre Lage ein und sagen Ihnen, welche Schritte als nächstes anstehen.

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DISCLAIMER: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine fachliche Einzelfallprüfung. Inhalte dieser Seite — Stand 11. Mai 2026