Branche
Bürogewerbe & Unternehmen
Schaffen Sie den Büroraum der Zukunft.
Mit unseren zukunftssicheren Ladelösungen investieren Sie nicht nur in einen nachhaltigeren Arbeitsplatz, sondern steigern auch seine Attraktivität für Ihre Mitarbeiter.
Profitieren Sie außerdem von unserem umfassenden Full-Service-Angebot, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Langfristig stehen wir Ihnen als Partner zur Seite, um einen reibungslosen Betrieb mit flexiblen Serviceleistungen zu gewährleisten.
So ist Ihre Ladeinfrastruktur in guten Händen.
Unsere umfassenden Lösungen begleiten Sie auf Ihrer gesamten Reise rund um die E-Mobilität
Wir entwerfen effektive E-Ladekonzepte für Bürogewerbe & Unternehmen



So realisieren wir Ihr Vorhaben
Vor-Ort Besuch
Vor-Ort Besuch
Grob-konzept
Feinkonzept
Projektierung
Projektierung
Betrieb von Ladestationen
Wartung
Warum sollten Sie handeln?
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern und Besuchern einen erstklassigen Service. So reduzieren Sie nicht nur zusätzlichen Stress, sondern erhöhen auch Ihre Attraktivität als Unternehmen.
Zeigen Sie Ihren Kunden und Partnern, dass Sie nicht nur Wert auf Ihre Mitarbeiter und deren Umwelt setzen, sondern überzeugen Sie auch von Ihrem Innovationsgeist und Ihrer Fähigkeit Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.
Der Umstieg auf Elektromobilität sorgt nicht nur für eine erhöhte Transparenz und Glaubwürdigkeit in Ihren ESG-Berichten Ihres Unternehmens durch eine signifikante Reduktion der CO₂-Emissionen und den Einsatz erneuerbarer Energien, sondern unterstreicht auch Ihr Engagement für soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung.
Dies spiegelt sich auch in verbesserten ESG- sowie CSRD-Ratings wider.
Durch die Kombination des Investitionsabzugsbetrags (IAB) mit dem Wirtschaftsbooster können Sie bis zum Ende des ersten Jahres nach der Investition Steuervorteile von bis zu 87,5 % der Investitionskosten für die Fahrzeuge sowie 30 % der Investitionskosten für die Ladehardware – nach Abzug potenzieller Förderungen – erzielen.
Zusätzlich profitieren Sie von den Regelungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das die Besteuerung von Fahrzeugen in Deutschland regelt. Demnach sind alle E-Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 zugelassen werden, bis zum 31.12.2035 vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Anschließend zahlen sämtliche E-Fahrzeuge dauerhaft einen um 50 % reduzierten Steuerbetrag.
Als Eigentümer einer öffentlichen Ladeinfrastruktur sind Sie dazu berechtigt die THG-Quoten, die Sie pro geladene kWh erhalten, zu verkaufen, um so zusätzlich von der Nutzung Ihrer Ladepunkte zu profitieren.
Vorteile einer eigenen Ladeinfrastruktur
Der Betrieb Ihrer eigenen Ladeinfrastruktur ermöglicht Ihnen viele, flexible Individualisierungsmöglichkeiten.
- Individuelle Anpassungen an Ihren Standort
- Flexible Bezahlungsmöglichkeiten für Kunden und Mitarbeiter
- Exklusive Vorteile und Vergünstigungen für Kunden und Mitarbeiter möglich
In nur 5 Fragen zum Projekt
Bitte beantworten Sie folgende Fragen damit wir Ihr Anliegen verstehen.


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