Lade.ZEIT

FAQ

Aktuelles aus der E-Mobilität​

Welche Vorteile bietet die Elektromobilität für Ihr Unternehmen?

Die Vorteile der Elektromobilität für Ihr Unternehmen sind vielfältig. Sie reichen von offensichtlichen Aspekten wie einem positiven Image und Zukunftssicherheit bis hin zu umfassenderen Vorteilen wie Kosteneinsparungen und sogar Umsatzsteigerungen.

Welche spezifischen Vorteile und Möglichkeiten sich für Ihre Branche ergeben, erfahren Sie hier.

Wie können Unternehmen von staatlichen Förderungen für Elektromobilität profitieren?

Der Staat stellt verschiedene Anreize für Unternehmen bereit, um in die Elektromobilität zu investieren. Diese Förderungen können in verschiedenen Formen erfolgen:

Steuerliche Vorteile: Unternehmen können von Sonderabschreibungen und erweiterten Steuervorteilen für E-Dienstwagen profitieren.

Direkte Förderungen: Dazu gehört die Teilkostenübernahme durch den Bund für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur.

KfW-Förderprogramme: Die KfW bietet regelmäßig zinsgünstige Kredite speziell für Projekte in der Elektromobilität an.

Die Lade.ZEIT sorgt dafür, dass Sie mit Ihrem Projekt maximal von den Förderungen profitieren. Unser Team berät Sie gerne genauer zu diesem Thema, wenn Sie Fragen haben. 

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Welche Kosten sind mit der Installation von Ladestationen verbunden?

Bei dem Bau der Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen kommen viele Faktoren in Frage, die Auswirkungen auf die Kosten des Projekts haben. Dazu gehören die exakte Größe des Projekts, der Nutzungszweck und der damit benötigten Hardware, die Planungskosten und natürlich auch die Gegebenheiten Ihres spezifischen Standorts 

Langfristig können die Kosten durch Förderungen, Einsparungen bei den Spritkosten oder Einnahmen aus der THG-Quote kompensiert werden, wodurch die Installation der Ladeinfrastruktur auch im privaten Segment einen realistischen Return on Investment ermöglichen kann. 

Um herauszufinden welche Lösung die Richtige für Ihr Projekt ist führen unsere experten eine Standort- wie auch Fuhrpark-/Fahrzeuganalyse durch und präsentieren ihnen die für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Möglichkeiten Ihr Projekt in die Tat umzusetzen. 

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Wie lange dauert das Laden eines Elektrofahrzeugs?

Die Ladezeit eines Elektrofahrzeugs kann nicht immer exakt bestimmt werden, da sie von individuellen Faktoren wie dem Fahrzeug selbst oder auch der Außentemperatur abhängt.

Jedoch gibt es für jeden Nutzer die passende Ladeinfrastruktur, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Firmenflotte jederzeit parat zu haben. Hierfür führen wir an Ihrem Standort Fahrzeug-, Flächen-, Leistungs- und Nutzungsanalysen durch, um ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Elektromobilitätskonzept zu erstellen, anhand dessen Sie die richtige Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen können.

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Wie verbessert die Einführung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur das ESG-Rating und die Einhaltung der CSRD für Unternehmen?

Die Integration von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur kann das ESG-Rating eines Unternehmens erheblich verbessern. Durch die Reduzierung von CO2-Emissionen und die Förderung nachhaltiger Praktiken tragen Unternehmen zur Umweltverantwortung bei, was sich positiv auf ESG-Bewertungen auswirkt. 

Zudem unterstützt die Implementierung dieser Technologien die Einhaltung der von der EU vorgegebenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), indem sie die Transparenz und Berichterstattung über ökologische und soziale Maßnahmen stärkt.

Welche Steckertypen gibt es für Elektroautos?

In Europa sind vor allem der Typ 2 Stecker und der CCS2 (Combined Charging System) Stecker verbreitet. Der CCS2 Stecker ist eine Kombination aus dem Typ 2 Stecker und einer Erweiterung, die das Laden mit Gleichstrom (DC) ermöglicht (Schnellladen). Fahrzeuge mit einem CCS2 Stecker können auch an jeder AC-Ladestation mit einem normalen Typ 2 Stecker (auch Mennekes genannt) geladen werden. 

Ein weiterer in Europa anzutreffender Ladestecker ist der CHAdeMO aus Asien, der jedoch kaum noch in europäischen Fahrzeugen verbaut wird. Andere Stecker wie der Typ 1, der NACS aus Nordamerika oder der GB/T aus China sind in der Regel weder an europäischen Fahrzeugen noch an unseren Ladepunkten zu finden. 

Was ist der Unterschied zwischen Kompaktchargern und Sattelitensystemen?
Kompaktladestationen Satellitestationen 
  • Die gesamte Ladeleistung ist direkt in den Ladestationen integriert
  • Ladestationen sind unabhängig voneinander
  • Größere Ladestationen, benötigen deshalb mehr Platz pro Ladepunkt
  • Die Hauptkomponenten sind sicher im Verteilerschrank, weniger Technik in den einzelnen Ladestationen
  • Ladestationen sind an zentralen Verteilerschrank gebunden
  • Kleinere Ladestationen, benötigt weniger Platz pro Ladepunkt –> Flexiblere Platzgestaltung möglich

Welches der Systeme besser ist, ist abhängig von dem spezifischen Projekt.

Vergleichen Sie die Produkte direkt auf dieser Seite

Gibt es mobile Ladestationen?

Ja, mobile Ladestationen bieten zusätzliche Flexibilität und Sicherheit. Mobile Ladestationen für Unternehmen sind besonders für Logistiker und Fahrzeughöfe eine wertvolle Ergänzung Ihrer Ladeinfrastruktur. Auf unserer Produktseite finden Sie unterschiedliche Modelle verschiedener Hersteller mit Leistungen von bis zu 80 kW. 

Hier Mobileladestationen für Unternehmen anschauen

Was ist der Unterschied zwischen AC- und DC-Ladestationen?

AC- und DC-Ladestationen unterscheiden sich in der Funktionsweise und somit auch in den Punkten Ladegeschwindigkeit bzw. Ladeleistung, Kosten und Anwendungsbereich. Bei AC-Ladestationen wird Wechselstrom an das Auto weitergeleitet, was diese Stationen zwar deutlich günstiger werden lässt, jedoch lediglich Ladeleistungen von bis zu 22 kW ermöglicht, weshalb auch mit einer Ladedauer (je nach Fahrzeug und externen Bedingungen) von 4 bis 8 Stunden verbunden ist.

Bei DC-Ladestationen wird der Wechselstrom direkt in Gleichstrom umgewandelt und so direkt zum Fahrzeug transportiert. Das ermöglicht Ladeleistungen von bis zu 400 kW, was zwar mit höheren Investitionen verbunden ist, dafür aber den Vorteil hat, dass die meisten Fahrzeuge innerhalb weniger Minuten wieder fahrbereit sind bzw. in unter einer Stunde vollgeladen werden können.

Um herauszufinden, welche Lösung die richtige für Ihr Projekt ist, führen unsere Experten eine Standort- sowie Fuhrpark-/Fahrzeuganalyse durch und präsentieren Ihnen die für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Möglichkeiten, Ihr Projekt in die Tat umzusetzen.

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Was umfasst die Planung und Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Die Planung und Installation umfasst mehrere Schritte. Als erstes kommt die Grundlagenermittlung, in der allgemeine Standort- sowie Projektdaten gesammelt werden, die daraufhin in der Planung und Konzeptionierung zur Erstellung einer Umsetzungsplanung sowie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung genutzt werden. Nachdem unsere Experten Ihnen die Ergebnisse offen und transparent präsentiert haben und Sie sich für die genaue Umsetzung Ihres Projektes entschieden haben, kümmern wir uns um die Genehmigungsplanung und anschließend um die Bauvorlage zur Ausführung der Installation. 

Sobald wir vom Netzbetreiber grünes Licht haben, das Projekt zu realisieren, beginnen wir mit der Projektierung, in der sämtliche bautechnischen Vorhaben getätigt werden. Anschließend kann die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen werden, und Sie können Ihre Fahrzeuge sorglos und unkompliziert laden. 

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Was ist die THG-Prämie für Elektroautos?

Die THG-Prämie (Treibhausgas-Minderungsprämie) für Elektrofahrzeuge ist eine finanzielle Belohnung für Privatpersonen und Unternehmen, die Elektrofahrzeuge besitzen. Diese Prämie kann jährlich durch THG-Quotenhändler beim Umweltbundesamt beantragt werden. Die THG-Prämie kann auch für Ladestationen beantragt werden.

Der Sinn der THG-Prämie ist es, die Einsparung von CO₂-Emissionen durch die Nutzung eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners zu belohnen. Das Umweltbundesamt errechnet hierfür Schätzwerte je nach Fahrzeugklasse und legt dementsprechend die Höhe der eingesparten CO₂-Emissionen fest. Der letztendliche Preis für die eingesparten Emissionen ist von der Nachfrage abhängig.

Voraussetzungen für die Teilnahme am THG-Prämienhandel:

  • Zulassung des Dienstwagens: Der Dienstwagen muss in dem jeweiligen Jahr zugelassen sein, in dem die THG-Prämie beantragt wird.
  • Rein elektrischer Antrieb: Für die Auszahlung einer jährlichen THG-Prämie sind nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) qualifiziert. Plug-in-Hybride erhalten keine THG-Prämie.
  • Nachweis der Fahrzeughaltung: Der Fahrzeughalter bzw. das Unternehmen muss nachweisen können, dass er der tatsächliche Halter des Fahrzeugs ist.

 

Wie erhalte ich meine THG-Prämie für Elektrofahrzeuge?

  • Registrierung des Fahrzeugs bei einem THG-Quotenhändler: Sie können einen THG-Quotenhändler (i.d.R. bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres) damit beauftragen, die pauschale THG-Quote Ihres Fahrzeugs zu vermarkten. Im B2B-Segment erhalten Sie einen kurzen Vertrag, der Ihren gesamten Fuhrparkabdeckt und Ihnen die einfache Ausstellung Ihrer THG-Prämie garantiert.
  • Übermittlung der Fahrzeugdaten: Sie übermitteln eine gut lesbare Kopie der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins per E-Mail oder auf folgender Website, und unsere Partner kümmern sich um den Rest.
  • Die THG- Prämie wird ausgezahlt: Der THG-Quotenhändlerbündelt Ihre THG-Quoten zusammen mit den Quoten hunderter anderer Kunden und übermittelt diese an das Umweltbundesamt. Nach Erhalt des Bescheids durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihre Prämie direkt ausgezahlt. Anschließend vermarkten die Händler die gebündelten Bescheide an Unternehmen, die verpflichtet sind, durch u.a. THG-Quoten ihre CO₂-Abgaben zu mindern. 

 

Warum ist die THG-Prämie in den letzten Jahren gesunken?

  • Angebot-Nachfrage-Dynamik : Mit der Zunahme an Elektrofahrzeugen auf dem Markt steigt auch die Anzahl der THG-Zertifikate. Wenn die Nachfrage auf Seiten der Käufer (Unternehmen, die verpflichtet sind, ihren CO₂-Fußabdruck zu senken) nicht mitwächst, sinkt der Wert der einzelnen THG-Zertifikate.
  • Beeinflussung der Nachfrage : Der THG-Quotenhandel ist für größere Unternehmen nicht die einzige Möglichkeit, ihren CO₂-Ausstoß zu mindern. Unternehmen können durch die Umstellung ihrer internen Unternehmensprozesse auf erneuerbare Energien auf nachhaltigere und langfristig günstigere Weise ihren CO₂-Fußabdruck mindern. Auch der Umstieg auf “schonendere Kraftstoffe” wie z.B. Biodiesel kann dazu beitragen, den eigenen CO₂-Ausstoß zu mindern, was die Nachfrage nach THG-Zertifikaten senkt. Zur Kompensation der bereits entstandenen CO₂-Emissionen haben Unternehmen Alternativen zum THG-Quotenhandel, wie z.B. die Unterstützung verschiedener Projekte zur Aufforstung oder auch zur Energieeffizienz.

 

Kann die THG-Quote wieder steigen?
Mittel- und kurzfristig wäre ein Anstieg der 
THG-Prämie möglich, solange die Regularien für z.B. Mineralölkonzerne und andere große Unternehmen strengere Auflagen zur CO₂-Kompensation und -Minderung erhalten sowie Grauzonen für Mineralölkonzerne geschlossen werden. Langfristig ist jedoch damit zu rechnen, dass die THG-Prämien mit dem Anstieg der Elektromobilität am Fahrzeugmarkt, sowie der Umstellung der Unternehmen auf erneuerbare Energien, weiter sinken.

Dieses System bringt den Vorteil mit sich, dass Fahrzeughalter und Flottenbetreiber, die früh auf erneuerbare Energien setzen, stärker belohnt werden und gleichzeitig für Große Unternehmender Ansporn zur Umstellung erhalten bleibt.

Was ist die THG-Prämie für Ladestationen?

Die THG-Prämie (Treibhausgas-Minderungsprämie) für öffentliche Ladestationen ist eine finanzielle Prämie pro verladener kWh an öffentlichen bzw. teilöffentlichen Ladestationen. 

Voraussetzungen für die THG-Prämie auf Ladestrom: 

  • Öffentliche / teilöffentliche Zugänglichkeit der Ladestationen 
  • Registrierung der Ladestation bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) 
  • ME-konforme Abwicklung der Ladevorgänge 
  • Bezahlmöglichkeit / Authentifizierungsverfahren für die sichere Abwicklung von Ladevorgängen 
  • Standardisierte Schnittstelle für die Kommunikation 

 

Kann ich meinen Grünstrom auf die THG-Quote anrechnen?
Ja, Sie können Ihren
selbsterzeugten Strom aus PV- oder auch Windkraftanlagen mit anrechnen lassen. Dadurch erhalten Sie einen zusätzlichen Grünstrombonus. Voraussetzung für die Anrechnung Ihres Grünstroms ist, dass die Anlage zusammen mit den Ladepunkten am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen ist. Zusätzlich muss ein geeignetes Messkonzept erstellt werden, um nachweisen zu können, dass der Strom aus der Energieanlage im 15-Minuten-Intervall an die Ladestationen abgegeben werden kann. Dies beinhaltet auch, dass der Strom aus der PV-Anlage nicht zwischengespeichert werden darf, da sonst der Grünstrombonus wegfällt. 

Als Full-Service-Dienstleister kümmern wir uns um die Antragstellung und stellen selbstverständlich sicher, dass Ihre Ladeinfrastruktur sowie Grünstromanlagen alle staatlichen sowie Ihre persönlichen Ansprüche erfüllen. 

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Was sind öffentliche, halböffentliche und private Ladestationen?

Diese drei Kategorien der Ladeinfrastruktur beschreiben die Zugänglichkeit der jeweiligen Ladestationen und sind daher grundlegend für die Beantragung von Förderungen oder auch der THG-Prämie. Die Unterschiede zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Ladestationen sind ganz einfach zu erkennen. 

  • Öffentliche Ladestationen: Diese sind für jeden zugänglich und befinden sich oft an öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Einkaufszentren oder entlang von Autobahnen. Sie sind darauf ausgelegt, eine breite Nutzerbasis zu bedienen und sind in der Regel rund um die Uhr frei verfügbar 
  • Halböffentliche Ladestationen: Diese befinden sich auf privatem Grund, sind aber zu bestimmten Zeiten oder unter bestimmten Konditionen für die Öffentlichkeit zugänglich. Beispiele hierfür sind Ladestationen auf Kundenparkplätzen von Supermärkten, Hotels oder Bürogebäuden.  
  • Private Ladestationen: Diese sind nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich, wie z.B. Bewohner eines Wohnhauses oder Mitarbeiter eines Unternehmens. Typische Beispiele sind Wallboxen in privaten Garagen oder auf Mitarbeiterparkplätzen 

 

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Was bedeuten Grund- und Individualausbau bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Die Begriffe Grundausbau und Individualausbau im Bezug auf Ladestationen sind besonders für Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen von Bedeutung. Mit der Umsetzung der WEG-Reform sowie der GEIG werden Bauherren und Eigentümer (im Rahmen von Neubauten und größeren Renovierungen) dazu verpflichtet, den Grundausbau durchzuführen und die unterirdische Leitungsverteilung zu einer Mindestanzahl an Stellplätzen vorzubereiten. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer hat durch die WEG-Reform das Recht auf die Installation einer  Ladestation am eigenen Mieterparkplatz, jedoch auf eigene Kosten des Individualausbaus sowie der ggf. vorher noch nicht getätigten Maßnahmen des Grundausbaus. 

Der Grundausbau bezieht sich auf die Installation der nötigen Verteiler, Messstellen, Kabelführungssysteme, Leitungen, Stromschienen sowie den Anschluss an die Netzversorgung. Unter Umständen lohnt es sich hier bereits bei Bedarf, ein geeignetes Last- bzw. Energiemanagement zu installieren. Der Individualausbau erstreckt sich dann ausgehend vom Verteilerschrank zu den individuellen Parkplätzen inklusive der benötigten Ladepunkte. 

Habe ich als Mieter Anrecht auf eine Ladestation?

Ja, als Mieter haben Sie das Recht auf die Installation einer Ladestation. Nur in seltenen Einzelfällen kann die bauliche Veränderung dem Vermieter nicht zugemutet werden. Beachten Sie jedoch, dass, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, der Mieter für sämtliche Kosten selbst aufkommen muss. Es lohnt sich, das Vorhaben mit anderen Mietern zu besprechen oder sich von Experten beraten zu lassen. 

Schritte zur Installation einer Wallbox am Mieterparkplatz: 

  1. Bedarf ermitteln und Mieter einbeziehen: Analysieren Sie Ihren persönlichen Bedarf und fragen Sie andere Mieter, ob sie ebenfalls Interesse haben. Dies kann für alle beteiligten Aufwand und vor allem Kosten sparen, sowie technische Probleme für Mieter und Vermieter in Kurzer wie auch langer Sicht vorbeugen. 
  2. Einverständnis des Vermieters einholen: Holen Sie das schriftliche Einverständnis des Vermieters ein, da ohne dieses keine baulichen Veränderungen am Mietobjekt durchgeführt werden dürfen. Klären Sie in diesem Zuge gleich vertraglich wichtige Fragen wie Eigentum, Haftung und Was passiert nach Auszug des Mieters? Auch hier lohnt es sich, auf gemeinsame Interessen zu achten, da im Bestfall sowohl die einzelnen Mieter als auch der Vermieter von der Umsetzung auf verschiedenste Weise profitieren können. 
  3. Fachunternehmen beauftragen: Beauftragen Sie nach Erhalt der Einverständniserklärung ein Fachunternehmen für die Realisierung. Informieren Sie sich hier über den Ablauf und die notwendigen Schritte.
  4. Antrag beim Netzbetreiber stellen: Reichen Sie einen Antrag beim Netzbetreiber ein, um die Genehmigung für das Projekt zu erhalten und sicherzustellen, dass genügend Leistung vorhanden ist. 
  5. Installation und Abnahme: Nach Genehmigung und Planung kann die Installation durchgeführt und die Ladestation in Betrieb genommen werden. 

 

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Brauche ich eine eichrechtskonforme Ladestation?

Das hängt von der geplanten Nutzung der Ladestation ab. Soll die Ladestation öffentlich zugänglich sein bzw. wird geplant, Strom zu verkaufen, ist ein mess- und eichrechtskonformer Zähler (ME-ZählerPflicht. Wird die Ladestation nur im privaten Rahmen genutzt bzw. kein Geld durch den Verkauf von Strom verlangt, wird kein ME-Zähler gebraucht.  

Handelt es sich bei Ihrer Ladestation jedoch um eine Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen und wird sie von Firmenfahrzeugen oder für das kostenlose Laden der privaten Fahrzeuge Ihrer Mitarbeiter verwendet, werden entweder ein ME-Zähler oder ein MID-Zähler benötigt, um den geladenen Strom korrekt abzurechnen. 

Falls Sie noch weitere Fragen haben können sie sich hier von unseren Experten beraten lassen.

Welche Ladeleistung brauche ich für mein Elektrofahrzeug?

Die Wahl der richtigen Ladeleistung für Ihr Elektrofahrzeug oder Ihre Fahrzeugflotte hängt davon ab, wie viel Zeit Sie zum Laden zur Verfügung haben. Privatpersonen und Mitarbeiter, die ihren Dienstwagen während des Arbeitstages im Büro oder über Nacht zu Hause laden, sind mit einer AC-Ladestation von 11 bis 22 kW gut bedient. 

Öffentliche Ladestationen: Planen Sie, eine Ladestation für den öffentlichen Bedarf anzubieten, kann es sich durchaus lohnen, in eine DC-Ladestation zu investieren. Diese haben typischerweise Ladeleistungen von 22 bis 400 kW. Was sich hier genau lohnt, kann in einer Standortanalyse ermittelt werden. Mehr erfahren zu öffentlichen Ladestationen 

Unternehmen mit Fahrzeugflotten: Für Unternehmen wie Logistiker, Lieferanten oder Industriebetriebe wird der Leistungsbedarf durch eine Machbarkeitsstudie ermittelt. Diese Studie berücksichtigt unter anderem Fahrzeug- und Telematikdaten, um die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. 

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Kann ich PV-Strom zum Laden nutzen?

Ja, Sie können als privater Nutzer oder als Unternehmen Ihren Ladestrom aus einer PV-Anlage oder anderen Grünstromquellen beziehen. Das ist nicht nur umweltschonend, sondern spart auch erheblich Kosten. Deshalb bieten einige Anbieter bereits ein Full-Service-Paket an, das zusätzlich zur normalen Ladehardware auch die Integration von bestehenden und Installation von zusätzlichen Batteriespeichern und Solaranlagen umfasst. 

Eine Besonderheit tritt im Bezug auf öffentliche Ladepunkte und Ladeparks auf. Hier erhalten Sie zur normalen THG-Prämie für Ihre Ladestation auch noch einen Umweltbonus pro verladener kWh. Dieser fällt jedoch weg, sobald der PV-Strom in einem Batteriespeicher zwischengespeichert wird. 

Mehr zur THG-Quote erfahren Sie Hier

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Wozu brauche ich ein Lastmanagment?

Ein Lastmanagement steuert die Stromverteilung auf die verschiedenen Energieverbraucher in Ihrem Haushalt. In Bezug auf Ladeinfrastruktur verteilt das Lastmanagement die vorhandene Strommenge (also die Last) auf die verschiedenen Ladestationen und deren Ladepunkte. So sorgt das Lastmanagement nicht nur für eine erhöhte Netzstabilität und beugt Netzausfällen vor, sondern optimiert auch die Stromnutzung, wodurch es Ihre Stromkosten senken kann. 

Oft werden auch die Begriffe Lastmanagement und Energiemanagement synonym zueinander verwendet, wobei zu beachten ist, dass sich das Energiemanagement in der Regel um jeden Energieverbraucher und -erzeuger im Haushalt kümmert, somit auch um Heizungs- und Kühlsysteme

Was ist der Unterschied zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement? 

Die Begriffe statisches und dynamisches Lastmanagement sind in der E-Mobilität und der Ladeinfrastruktur von besonderer Bedeutung. 

Es gibt zum einen die Möglichkeit, den allgemeinen Stromverbrauch mittels einer Lastgangsmessung zu ermitteln und anschließend darauf basierend einen festen Spielraum zu definieren, aus dem sich die Ladestationen frei nach dem Motto “wer zuerst kommt, mahlt zuerst” bedienen können. Durch den festgelegten Maximalwert kann die Nutzung der Ladestationen nicht dafür sorgen, dass bei Lastspitzen das Stromnetz zusammenbricht, und das Netz erhält auf Seiten der Ladestationen zusätzliche Stabilität und Sicherheit. Das ist das Prinzip des statischen Lastmanagements. Diese Technik hat jedoch auch den Nachteil, dass Lastspitzen anderer Verbraucher, außerhalb der Ladeinfrastruktur, den gesicherten Bereich überschreiten können und somit zu einer Überlastung des Netzes und einem damit verbundenen Netzausfall führen können. Zusätzlich wird die vorhandene Leistung für die einzelnen Ladepunkte nicht unbedingt optimal genutzt. 

Die Alternative dazu ist das dynamische Lastmanagement. Hier wird der Netzanschluss in Echtzeit überwacht und dementsprechend die Stromverteilung auf die Ladepunkte angepasst. Das bedeutet, das Netz ist jederzeit vor einer Netzüberlastung durch alle überwachten Geräte geschützt. Zusätzlich wird auch der Verbrauch der einzelnen Ladepunkte bedarfsgerecht aufgeteilt, sodass die vorhandene Leistung optimal verwendet wird.

Wie funktioniert Megawattcharging?

Megawattcharging, auch bekannt als Megawatt Charging System (MCS), ist ein neuartiges Schnellladesystem, das sich derzeit in der Entwicklung befindet. Es stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen DC-Charging dar und soll in der Lage sein, mehrere tausend Kilowattsunden pro Stunde zu laden. Zum Vergleich: Aktuelle Hypercharger laden mit bis zu 400 kW pro Stunde. Diese hohe Leistung ist besonders für Elektrofahrzeuge mit größeren Batterien, wie z.B. LKWs, geeignet. 

Derzeit gibt es noch kein Fahrzeug auf dem Markt, das mehr als 500 kW laden kann. In den kommenden Jahren sollen jedoch einige LKW-Modelle, wie der eActros 600 von Mercedes-Benz, mit MCS-Modulen nachgerüstet werden. 

Im Bereich der Ladeinfrastruktur wird intensiv daran geforscht, Megawattcharging noch effizienter und praxisnah umzusetzen. Große Erfolge konnten bereits Unternehmen wie Kempower und Ekoenergetyka erzielen, die kürzlich ihre Megawatt Charger vorgestellt haben. 

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