GEIG Sinnbild

PRESSEMITTEILUNG 

Lade.ZEIT forciert Beratung zur GEIG-Umsetzung:
Immobilien-Besitzer ab 01.01.2025 zur Vorhaltung elektrifizierter Parkplätze gesetzlich verpflichtet

Vlotho, 29.08.2024

Mit einem eigens dafür aufgestellten Beratungsangebot reagiert der Ladeinfrastruktur-Anbieter Lade.ZEIT auf die gesetzliche Frist für Immobilien-Besitzer, ab dem 01.01.2025 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge anzubieten. Die neuen Regeln gehen auf das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) zurück, welches bereits 2021 in Kraft getreten ist und das mit dem näher rückenden Jahreswechsel erheblich an Bedeutung gewinnt.

Das GEIG verpflichtet Unternehmen und Immobilienbetreiber, die Eigentümer von Gebäuden sind, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Betroffen sind Wohnungsgebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen. Durch das Gesetz erhofft sich der Gesetzgeber einen deutlichen Schub für die Elektrifizierung der Mobilität. Erstmals müssen gewerblich genutzte Immobilien ihre Kapazitäten prüfen und entsprechende Bautätigkeiten einleiten. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch bestehende Immobilien. Krankenhäuser, Einkaufszentren, Museen und ähnliche Einrichtungen mit öffentlichen Stellplätzen müssen spätestens ab 2025 ebenfalls Ladeinfrastruktur anbieten.

Da die Elektrifizierung neben der Planung und Umsetzung zunächst die Bestandsaufnahme, technische Expertise und strategische Entscheidungen erfordert, sind zahlreiche Betroffene deutlich überfordert von der Aufgabenstellung. „Wir beobachten derzeit eine ansteigende Nervosität bei den Betroffenen, weshalb wir bei Lade.ZEIT beschlossen haben, mehrere Projektleiter aus den Teams für die GEIG-Beratung abzustellen“, berichtet Geschäftsführer Marvin Beccard. „Angesichts drohender Bußgelder im fünfstelligen Bereich erleben wir durchaus erste Zeichen von Panik, obwohl eine ruhige Analyse und klare Entscheidungen notwendig sind.“ Lade.ZEIT hat zuletzt ein Wohnprojekt in Bremen mit 40.000 Wohneinheiten betreut und an 15 Standorten die Ladeinfrastruktur für die GEIG-Anforderungen errichtet. Neben der Bestandsaufnahme sind konzeptionelle Fragen wie die Wahl von AC- oder DC-Ladepunkten, die Installation von privater oder öffentlicher Ladeinfrastruktur, der Zubau von Energiespeichern bzw. Energiemanagement-Systemen und Fragen der Auslastung und Wirtschaftlichkeit relevant.

Interessierte können Kontakt mit Lade.ZEIT über die E-Mail-Adresse sales@lade-zeit.de aufnehmen.

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Lade.ZEIT — Systemarchitekt aus OWL

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