Lade.ZEIT forciert Beratung zur GEIG-Umsetzung: Immobilien-Besitzer ab 01.01.2025 zur Vorhaltung elektrifizierter Parkplätze gesetzlich verpflichtet

Mit einem eigens dafür aufgestellten Beratungsangebot reagiert der Ladeinfrastruktur-Anbieter Lade.ZEIT auf die gesetzliche Frist für Immobilien-Besitzer, ab dem 01.01.2025 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge anzubieten. Die neuen Regeln gehen auf das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) zurück, das mit dem näher rückenden Jahreswechsel erheblich an Bedeutung gewinnt.

Ecclesia Gruppe beauftragt Lade.ZEIT als Generalunternehmen für Ladeinfrastruktur

Johanna Brinkmann Leitung Kompetenzzentrum Ecclesia Mobility (links) und Marvin Beccard Geschäftsführer Lade.ZEIT GmbH (rechts) gehen Partnerschaft zur Ladeinfrastruktur ein

Die Ecclesia Gruppe hat den Ladeinfrastruktur-Spezialisten Lade.ZEIT zum exklusiven Kooperationspartner für den Auf- und Umbau der kundenseitigen und unternehmensweiten Bedarfe für elektrische Ladeinfrastruktur berufen. Das Generalunternehmen aus Vlotho ist damit zuständig für die Betreuung sämtlicher Planungs-, Umsetzungs- und Wartungstätigkeiten in diesem Bereich in Deutschland.